Das 3-Säulen-Prinzip

kurz erklärt

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Das Schweizer Drei-Säulen-System bildet die Grundlage der Altersvorsorge und soll die finanzielle Sicherheit im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall gewährleisten. Die erste Säule umfasst die staatliche Vorsorge (AHV/IV) und dient der Existenzsicherung. Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge (Pensionskasse), ergänzt die erste Säule und soll zusammen mit ihr den gewohnten Lebensstandard erhalten. Die dritte Säule besteht aus der privaten Vorsorge und ermöglicht es, individuell zusätzlich fürs Alter vorzusorgen – oft mit steuerlichen Vorteilen. Zusammen sorgen die drei Säulen für eine stabile und ausgewogene Altersabsicherung in der Schweiz.

Die Säule 3a im Schweizer Vorsorgesystem

Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf dem bewährten Drei-Säulen-Prinzip:

  • 1. Säule: Staatliche Vorsorge
    AHV, IV und Ergänzungsleistungen sichern die grundlegende Existenz im Alter sowie bei Invalidität.
  • 2. Säule: Berufliche Vorsorge
    BVG und UVG ergänzen die staatliche Rente und ermöglichen die Fortführung des gewohnten Lebensstandards.
  • 3. Säule: Private Vorsorge
    Die freiwillige Vorsorge dient dazu, individuelle Vorsorgelücken gezielt zu schliessen.
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Die dritte Säule ist unterteilt in:

  • Säule 3a (gebundene Vorsorge):
    Zweckgebunden und gesetzlich geregelt – dafür profitieren Sie von attraktiven Steuervorteilen.
  • Säule 3b (freie Vorsorge):
    Flexible Vorsorge ohne feste Einschränkungen, jedoch mit begrenzten steuerlichen Vorteilen.

* Änderungen vorbehalten.