Unser Privor Freizügigkeitskonto

Für Ihre Auszeit

Home Vorsorgen Privor Freizügigkeitskonto

Das Privor Freizügigkeitskonto dient der Erhaltung des Vorsorgeschutzes, falls das Guthaben aus der 2. Säule (berufliche Vorsorge) nicht unmittelbar in eine neue Pensionskasse eingebracht werden kann.

Ihre Vorteile mit unserem Freizügigkeitskonto

  • Die Freizügigkeitsleistung bleibt dem Vorsorgezweck erhalten
  • Vorzugszinssatz
  • Verrechnungssteuerfrei
  • Investitionen in Fondsanteile sind möglich

Leistungen und Konditionen*

Eignung:

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie ein Freizügigkeitskonto benötigen:

  • Sie müssen bei einem Stellenwechsel nicht das gesamte Vorsorgekapital in die neue Pensionskasse einbringen
  • Sie machen sich beruflich selbstständig
  • Sie haben Ihren Arbeitsplatz verloren
  • Sie unterbrechen Ihre Erwerbstätigkeit (zum Beispiel wegen Babypause,
    Sabbatical, Weiterbildung)

Kontoeröffnung:

Kostenlos

Kontoführung:

Kostenlos

Kontoauszüge: und -abschluss

Kostenlos, jährlich per 31.12

Kontosaldierung:

CHF 25.- bei Saldierung innerhalb eines Jahres nach Eröffnung, danach kostenlos

Verrechnungssteuer:

Keine

Bezug für Wohneigentum:

CHF 400.- darin enthalten ist der Eintrag ins Grundbuchamt

Porto:

Kostenloser Versand von jährlichen Anzeigen

* Änderungen vorbehalten.

Informieren Sie sich im Folgenden über das Freizügigkeitskonto der Privor Freizügigkeitsstiftung und eröffnen Sie mit dem Eröffnungsantrag (Eröffnungsantrag als befüllbares PDF hinterlegen) Ihr persönliches Freizügigkeitskonto.

Häufige Fragen zu Privor Freizügigkeitskonto

Was ist ein Freizügigkeitskonto und wann brauche ich es?

Ein Freizügigkeitskonto dient dazu, Ihr Vorsorgeguthaben aus der 2. Säule (Pensionskasse) zu „parken“, wenn Sie es nicht direkt in eine neue Pensionskasse überweisen können – z. B. bei einer längeren Jobpause, einem Arbeitgeberwechsel ohne sofortigen Anschluss oder bei einer (temporären) Selbstständigkeit.

Wie eröffne ich ein Freizügigkeitskonto bei der Leihkasse Stammheim AG?

Sie eröffnen Ihr Freizügigkeitskonto mit dem Eröffnungsantrag. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Kontodaten; anschliessend kann Ihre bisherige Pensionskasse die Freizügigkeitsleistung auf das Konto überweisen.

Welche Vorteile bietet das Freizügigkeitskonto?

Ihr Vorsorgeguthaben bleibt dem Vorsorgezweck erhalten. Je nach Angebot profitieren Sie zudem von einem Vorzugszinssatz; das Guthaben ist verrechnungssteuerfrei, und Investitionen in Fondsanteile können möglich sein.

Kann ich mein Freizügigkeitsguthaben in Fonds investieren?

Ja, je nach gewählter Lösung sind Investitionen in Fondsanteile möglich. Ob und welche Anlagestrategien verfügbar sind, hängt vom jeweiligen Angebot ab; wir beraten Sie gerne zu den passenden Möglichkeiten und Risiken.

Wann und unter welchen Voraussetzungen kann ich mir das Freizügigkeitsguthaben auszahlen lassen?

Eine Auszahlung ist grundsätzlich erst in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich – z. B. bei Pensionierung, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, definitivem Wegzug aus der Schweiz (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Einschränkungen) oder für Wohneigentum im Rahmen der geltenden Regeln. Die Auszahlung erfolgt jeweils auf Antrag und nach Einreichen der erforderlichen Nachweise.