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Kontakt- und nachrichtenlose Vermögenswerte
Automatischer Informationsaustausch
Beim AIA handelt es sich um einen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegten Standard, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Ländern untereinander Informationen zu den Bankkonten und Depots der ausländischen Steuerpflichtigen austauschen. Bisher haben rund 100 Länder, darunter auch die Schweiz, die Einführung des AIA beschlossen. Die Schweiz hat bereits mit verschiedenen AIA-Partnerstaaten eine Erklärung zur Einführung des AIA bzw. ein Abkommen zum AIA unterzeichnet. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz. Weitere Informationen zum AIA finden Sie in den FAQ des SIF.
Einlagensicherung
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung geschützt?
Ja, die Leihkasse Stammheim AG ist, wie jede Bank und jeder Effektenhändler in der Schweiz, verpflichtet, die Vereinbarung über die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler zu unterzeichnen und ist somit Mitglied der esisuisse. Die Kundeneinlagen bei schweizerischen Geschäftsstellen der Bank sind bis zu CHF 100 000 pro Kunde (und Bank) gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind.
Unter www.esisuisse.ch finden Sie alle relevanten Informationen zum System der Einlagensicherung.
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Alle relevanten Unterlagen im Bereich Anlegen finden Sie unter "Informationen zum Anlagegeschäft"
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