Privor Vorsorgekonto 3a

Heute vorsorgen, morgen entspannen

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Das Privor Vorsorgekonto unterstützt Sie dabei, Ihre persönliche Vorsorge flexibel und zielgerichtet aufzubauen. Sie bestimmen selbst, wann und wie viel Sie einzahlen und profitieren dabei von attraktiven Steuervorteilen, da Ihre Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Ihr angespartes Vermögen können Sie bereits bis zu fünf Jahre vor dem AHV-Alter beziehen.

Ihre Vorteile mit unserem Privor Vorsorgekonto 3. Säule

  • Attraktiver Vorsorgezins im Vergleich zum klassischen Sparkonto
  • Ein vorzeitiger Bezug Ihres Vorsorgekapitals ist möglich zum Erwerb von Wohneigentum oder zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Steuerlich profitieren durch abzugsfähige Einzahlungen
  • Flexibel bleiben dank möglichem Vorbezug für den Eigenheimerwerb
  • Keine Mindesteinzahlung

Leistungen und Konditionen*

Eignung:

Eignung: Erwerbstätige ab 18 Jahren, die Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit haben und AHV-Beiträge einzahlen.

Kontoeröffnung:

Kostenlos

Kontoführung:

Kostenlos

Kontoauszüge und -abschluss:

Kostenlos, jährlich per 31.12

Kontosaldierung:

Kostenlos

Verrechnungssteuer:

Verrechnungssteuerfrei

Porto:

Kostenloser Versand von jährlichen Anzeigen

Rückzugsmöglichkeiten:

Gemäss Reglement (Kündigungsfrist 31 Tage)

Vorbezug:

  • 5 Jahre vor dem AHV-Alter
  • zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum
  • bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • bei Auswanderung
  • bei Invalidität, wenn der Vorsorgenehmer eine volle IV-Rente bezieht
  • Einkauf die Pensionskasse (2. Säule)

Maximalbetrag

Maximale Einzahlung für Erwerbstätige mit Pensionskasse: CHF 7’258

Maximale Einzahlung für Erwerbstätige ohne Pensionskasse: 20% des Erwerbseinkommens, bis max. CHF 36’288

Einkauf 3a

Sie waren im letzten Jahr erwerbstätig, haben aber nicht den Maximalbetrag einbezahlt? Beitragslücken in der Säule 3a können Sie gezielt durch nachträgliche Einkäufe schliessen. Dabei ist ein rückwirkender Einkauf bis zu zehn Jahre möglich, erstmals für Lücken ab dem Jahr 2025. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.

* Änderungen vorbehalten.

Weitere Informationen zur Privor Vorsorgestiftung finden Sie unter der Webseite Privor

Häufige Fragen zu unserem Privor Vorsorgekonto 3. Säule

Was ist das Privor Vorsorgekonto Säule 3a?

Das Privor Vorsorgekonto Säule 3a ist eine gebundene Vorsorgelösung der 3. Säule, mit der Sie gezielt für Ihre Pensionierung sparen. Ihre Einzahlungen können – im Rahmen der gesetzlichen Limiten – steuerlich abzugsfähig sein. Gleichzeitig bleibt Ihr Vorsorgevermögen bis zu den gesetzlich vorgesehenen Bezugsmöglichkeiten grundsätzlich gebunden.

Wer kann in die Säule 3a einzahlen und wie hoch ist der maximale Betrag?

Grundsätzlich kann jede erwerbstätige Person, die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, in die Säule 3a einzahlen. Der maximal abzugsfähige Jahresbetrag ist gesetzlich festgelegt und hängt davon ab, ob Sie einer Pensionskasse (2. Säule) angeschlossen sind oder nicht. Die aktuellen Limiten ändern sich von Zeit zu Zeit – wir empfehlen, sich vor einer Einzahlung kurz über den gültigen Maximalbetrag zu informieren.

Wann und unter welchen Bedingungen kann ich Geld aus der Säule 3a beziehen?

Die Säule 3a ist grundsätzlich für die Altersvorsorge bestimmt – deshalb ist das Guthaben bis zur Pensionierung gebunden. Ein Bezug ist in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich, zum Beispiel bei der ordentlichen Pensionierung oder – je nach Regelung – bis zu einigen Jahren davor. Darüber hinaus kann ein vorzeitiger Bezug unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein, etwa für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, beim Schritt in die Selbständigkeit oder bei einem definitiven Wegzug aus der Schweiz. Welche Nachweise erforderlich sind und ob ein Teil- oder Vollbezug möglich ist, hängt vom jeweiligen Bezugsgrund und den gesetzlichen Vorgaben ab.

Welche Steuervorteile bietet mir das Privor Vorsorgekonto Säule 3a?

Einzahlungen in die Säule 3a können Sie in der Schweiz in der Regel im Rahmen der gesetzlichen Maximalbeträge vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das kann Ihre jährliche Steuerbelastung spürbar reduzieren – je nach Einkommen, Zivilstand und Wohnkanton. Zusätzlich wird das Guthaben in der Säule 3a während der Laufzeit üblicherweise nicht als Vermögen besteuert, und Erträge werden in der Regel nicht als Einkommen besteuert. Bei der Auszahlung wird das Kapital separat zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalleistungssteuer), wobei es sich lohnen kann, Bezüge – wo möglich – über mehrere Jahre zu staffeln.

Kann ich mehrere Säule-3a-Konten führen und warum kann das sinnvoll sein?

Ja, Sie können grundsätzlich mehrere Säule-3a-Konten führen. Das kann besonders mit Blick auf die spätere Auszahlung sinnvoll sein: Wenn Sie Ihr 3a-Guthaben auf mehrere Konten verteilen, können Sie die Bezüge – je nach Lebenssituation und gesetzlichen Möglichkeiten – gestaffelt vornehmen. Dadurch lässt sich die Progression bei der Kapitalleistungssteuer häufig reduzieren. Wichtig ist: Pro Kalenderjahr gilt der maximale Einzahlungsbetrag über alle Ihre 3a-Konten hinweg (also nicht pro Konto). Wenn Sie mehrere Konten nutzen möchten, empfiehlt es sich, frühzeitig eine passende Aufteilung und eine Auszahlungsplanung zu machen.

Muss ich jedes Jahr einzahlen – und kann ich die Einzahlungen flexibel anpassen?

Nein. Einzahlungen in die Säule 3a sind freiwillig und können grundsätzlich flexibel an Ihre finanzielle Situation angepasst werden. Sie können in einem Jahr den Maximalbetrag einzahlen, in einem anderen Jahr einen tieferen Betrag – oder auch einmal gar nichts einzahlen. Wichtig ist lediglich, dass die Summe Ihrer Einzahlungen pro Kalenderjahr die gesetzliche Limite nicht überschreitet (über alle 3a-Lösungen hinweg). Für die Steuerersparnis zählt immer, was tatsächlich im betreffenden Steuerjahr einbezahlt wurde.

Kann ich mein bestehendes Säule-3a-Guthaben zu Privor übertragen?

Ja, ein Übertrag (Transfer) Ihres Säule-3a-Guthabens ist grundsätzlich möglich. Dabei wird das Vorsorgeguthaben von Ihrer bisherigen Vorsorgestiftung bzw. Bank direkt auf Ihr Privor Vorsorgekonto Säule 3a übertragen – ohne dass es zu einer steuerbaren Auszahlung kommt. In der Regel benötigen Sie dafür ein Transferformular und die Angaben zur bisherigen 3a-Verbindung. Wichtig ist, dass das Geld beim Transfer immer innerhalb der gebundenen Vorsorge bleibt (kein Bezug „über Ihr Privatkonto“).

Was passiert mit meinem Säule-3a-Guthaben im Todesfall – und wer erhält das Geld?

Im Todesfall wird das Säule-3a-Guthaben an die gesetzlich begünstigten Personen ausbezahlt. Die Reihenfolge der Begünstigung ist in der Säule 3a gesetzlich geregelt (z. B. Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner, danach weitere berechtigte Personen wie Kinder oder andere unterstützte Personen – je nach Situation). Innerhalb bestimmter gesetzlicher Spielräume können Sie die Begünstigung teilweise beeinflussen (zum Beispiel durch eine Begünstigungserklärung). Welche Personen im konkreten Fall anspruchsberechtigt sind, hängt von Ihrer familiären Situation ab; für die Auszahlung werden entsprechende Nachweise benötigt.

Säule 3a für Wohneigentum: Vorbezug oder Verpfändung – was ist der Unterschied?

Wenn Sie selbstgenutztes Wohneigentum erwerben, können Sie 3a-Guthaben – je nach Voraussetzungen – entweder beziehen (Vorbezug) oder als Sicherheit einsetzen (Verpfändung). Beim Vorbezug wird Ihnen ein Betrag aus der Säule 3a ausbezahlt und direkt für das Wohneigentum verwendet; dadurch reduziert sich Ihr Vorsorgeguthaben, und die Auszahlung wird separat besteuert. Bei der Verpfändung bleibt das Geld in der Säule 3a, wird aber zugunsten der finanzierenden Bank verpfändet; das kann die Finanzierung erleichtern, ohne dass Ihr Vorsorgeguthaben sofort reduziert wird. Welche Variante besser passt, hängt u. a. von Ihrer Finanzierung, Steuer- und Vorsorgesituation ab.

Wie wird die Auszahlung aus der Säule 3a besteuert – und kann ich die Steuerbelastung optimie-ren?

Bei der Auszahlung wird das Säule-3a-Kapital separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalleistungssteuer). Die Höhe ist kantonal unterschiedlich und hängt u. a. von der Auszahlungssumme ab (Progression). Eine häufig genutzte Möglichkeit zur Optimierung ist, Auszahlungen – wenn es die Lebenssituation und die Regeln zulassen – über mehrere Steuerjahre zu staffeln. Auch die Koordination mit anderen Kapitalbezügen (z. B. aus der 2. Säule) kann einen Unterschied machen. Für eine optimale Planung lohnt sich eine frühzeitige Betrachtung Ihrer Gesamtsituation.